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Einige Zeilen über Fassade und Balkone


Auszug aus einer von uns betreuten Diplomarbeit

1.1 Fassaden

Der Begriff kommt von lat. Facies, Gesicht, äußere Erscheinung und bedeutet im Bauwesen das Äußere eines Gebäudes. In der Architektur ist damit insbesondere die Frontseite oder Hauptansichtsseite (Schauseite) gemeint, auf die sich die Gestaltung konzentriert und die i.d.R. auch die Haupteingangsseite ist. Eine Fassade kann die Gliederung des dahinterliegenden Gebäude widerspiegeln oder verschleiern (Blendfassade). Fenstergruppierungen, Arkaden, Erker, Freitreppen, Säulen und dgl. gliedern Fassaden. Durch die Verwendung von verschiedenen Materialien ergeben sich entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten.

Fassaden sollen repräsentativ aussehen und die Bausubstanz schützen.

Schadstoffe in Luft und Regenwasser wie Schwefeloxide und Kohlendioxid greifen die „Außenhaut“ ständig an. Laut Schätzungen von Fachleuten werden in den nächsten Jahren rund 500 Millionen Quadratmeter Fassadenfläche zu sanieren sein. Die dann kommenden notwendigen Arbeiten reichen von einer Sanierung, der grundlegenden Reparatur, über die Restaurierung, die Herstellung eines früheren Zustandes, bis zur Renovierung, die oft nur ein Erneuern des Anstriches bedeutet.

Für Gebäude, die in den Nachkriegsjahren errichtet wurden, wird vermutlich ein Anstrich jedoch nicht ausreichend sein, denn die Fassaden entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand des Wärmeschutzes. Zum anderen sind oftmals wegen mangelnder Sorgfalt bei der Bauausführung zunehmende Bauschäden zu erwarten.

Die nachfolgenden Auflistung gibt eine Übersicht der häufigsten hierzulandegebräuchlichen Fassadenbauweisen.

 

Natursteinfassaden

Häuser mit Natursteinfassade wurden in zunehmendem Maße seit der Gotik errichtet. In der Zeit von 1870- 1940 fand die größte Verbreitung dieses Typs statt, vor allem in den Regionen, in denen es das entsprechende Material gab. Oftmals wurden sie als Kopfbauten und Eckgebäude errichtet. Heute ist dieser Fassadentyp eigentlich nur noch bei historischen Gebäuden zu finden.

 

Ziegel, Klinker- und Kunststeinfassaden

Im Zeitraum von 1919 bis 1940 und ab 1960 fanden sie sich vor allem im industriellen Wohnungsbau.

Die Verbreitung von Ziegel- und Klinkerfassaden findet man vor allem dort, wo die materielle Grundlage zur Verfügung stand, wie vorrangig im Norden Deutschlands. Einer ganzen Stilepoche haben sie hier den Namen gegeben, der norddeutschen Backsteingotik. Auf Grund des hartgebrannten, gebackenen Steines wird die Oberfläche der Fassade auch gegen starke Witterungseinflüsse geschützt. Wegen ihrer günstigen bauphysikalischen Eigenschaften sind sie auch heute noch sehr beliebt.

Unter den Kunststeinfassaden versteht man Verkleidungen von in Stahlbeton oder Ziegelmauerwerk errichteten Gebäuden, deren Fassade mittels glasierten oder unglasierten Baukeramikplatten verblendet wurde.

 

Mischfassaden, Putzfassaden

Außer einigen historischen Gebäuden, die rein aus Naturstein errichtet wurden, gibt es außerdem noch Fassaden in Mischbauweise, d.h. meist sind Fenster- und Türgewände, Gesimse und Sockel in Naturstein, die Wandflächen in Klinker oder geputzten Mauerwerk (Putzfassaden).

 

Sichtbetonfassaden

Sichtbetonfassaden sind Fassaden, wobei der Beton nach dem Entschalen unbearbeitet bleibt. Er zeigt an den Ansichtsflächen eine aus Zementstein und überwiegend feinem Zuschlag gebildete Mörtelschicht. Die Fassaden haben nicht nur baustoffliche, sondern durchaus auch ästhetische Qualitäten. Die sichtbare Schalungsstruktur beispielsweise ist zum vielgenutzten Gestaltungsmerkmal moderner Architektur geworden.

 

Folgende wichtige Funktionen haben alle Fassaden gemeinsam, zusammen mit der Außenwand zu erfüllen:

  • Lastabtragung
  • Schutz vor Wärmeverlusten und zu großer Aufheizungen
  • Schutz vor Regen und Feuchtigkeit
  • Schutz vor Wind
  • Schallschutz
  • Belichtung und Belüftung
  • Gestaltung der Außenseite

 

Bei der Instandsetzung von Altbauten müssen die einzelnen Anforderungen gegeneinander abgewogen und miteinander abgestimmt werden.

Häufige Schäden an Fassaden:

  • Putzschäden
  • Schäden an Anstrichen
  • Schäden an Natursteinen
  • Schäden an Ziegeln, Fugen und anderen keramischen Baustoffen
  • Mechanische Schäden
  • Ausblühungen und Auslaugungen auf Ziegeln
  • Verwitterung von Ziegeln
  • Karbonatisierung (Sichtbetonfassade)
  • Risse im Beton (Sichtbetonfassade)

 

1.2 Balkone

Bevor die Balkone zu Beginn des 19.Jh. Einzug in das bürgerliche Wohnen hielten, hatten sie eine lange Geschichte hinter sich. In deren Verlauf hat sich auch die Funktion des Balkons verändert.

Der Balkon diente früher fast ausschließlich repräsentativen und dekorativen Zwecken, sie waren Fassadenschmuck, dienten zum Ausdruck von Reichtum und Macht. Oft wurden sie für besondere Anlässe, z.B. politische Auftritte, genutzt. Dementsprechend erklärt sich auch, dass die Lage zur Himmelsrichtung zunächst zweitrangig war. Nordbalkone waren in dieser Zeit keine Seltenheit.

Der Einzug des Balkons als Wohnraum kam erst später. Dem hohen Stellen-wert, den Balkone nach und nach erlangten, lagen Vorstellungen vom gesunden Wohnen zugrunde, die dem Sonnenlicht und frischer Luft hohen Wert beimaßen. Hauseigentümer bemühten sich in den 90er Jahren um nachträglichen Balkonanbau, der nach dem Zweiten Weltkrieg, in den 50er Jahren, fast zum Erliegen gekommen war, weil es hier vorrangig um schnellen und preiswerten Wiederaufbau ging. Die tragende Konstruktion der Balkone, die bis 1945 gefertigt wurden, waren zwei ins Mauerwerk eingebundene T- oder Doppel-T-Träger aus Stahl. Die Zwischenräume wurden dann ausgemauert, mit einem betonähnlichen Mörtel versehen und erhielten eine mehrere Zentimeter dicken Zementestrich. Später ging man dazu über, diese Estriche zu streichen oder mit Fliesen zu belegen. Nach 1945 wurden die Balkone nach und nach aus Stahl-beton gefertigt. Die Betondecke wurde hierfür einfach „ausgekragt“. Die Stärke der auf dieser Weise entstandene Kragplatte war mit der Deckenplatte vorgegeben. Die Geländerkonstruktion war bei diesen Balkonen älterer Bauart fast immer Eisen. Anfangs kamen einfache Konstruktionen, kunstvolle Schmiedeeisengeländer, und später dann schlichte Stahlgitter zum Einsatz, wie man sie heute noch häufig findet. Sie wurden einfach an die auskragende Stahlträger genietet.

Entsprechend der DIN-Norm sollte der Balkon den folgenden Aufbau haben:

  • Stahlbetonkragplatte
  • Wannenartige Abdichtung der Oberfläche
  • Wasserdichter Mörtel als Estrich
  • Beschichtung oder Belag aus Fliesen

In den wenigsten Fällen wurde jedoch ein Balkon nach DIN-Norm errichtet.
Meist haperte es an der Abdichtung. Obwohl es die seit 1968 eingeführte Norm gibt, wurden fast ausschließlich Balkone gebaut, die keinerlei Abdichtungen aufwiesen. Das mag zu einen an den hohen damaligen Kosten gelegen haben, möglicherweise überschätzte man aber auch die abdichtende Wirkung des Stahlbetons der Kragplatte, auf die zusätzlich ein Schutzanstrich von 4 bis 5 mm
aufgetragen wurde.

Im Wohnungsneubau entstehen heutzutage kaum noch Wohnungen ohne Balkone, denn sie sind Bestandteil des modernen Wohnens. Die in den Richt-linien festgelegte Mindestgröße eines Balkons beträgt heute 2,30m x 1,80m, da in den Zeiten immer kleinerer werdenden Wohnungen hoher Anspruch an die Funktionalität der Balkone gestellt wird.
In heutiger Zeit dient der Balkon nicht mehr dem Repräsentieren, sondern steht vielmehr als Aufenthaltsort für Freizeit, Erholung und Geselligkeit da; es folgen das Wäschetrocknen und die Beschäftigung mit Pflanzen.

Die Lage des Balkons sollte vorzugsweise nach Süden, Südwesten oder Westen orientiert sein.

Häufige Schäden an Balkonen:

  • Risse im Estrich auf der Betonplatte
  • Risse in der Balkonbrüstung
  • abgeplatzte Fiesen sowie Risse in den Fliesen· Betonabplatzungen (Bewehrungseisen werden sichtbar),abbröckelnde Ecken
  • Feuchtigkeit an den Unterseiten des Balkons
  • gerissene Anschlußdichtung zur Hauswand oder Balkonbrüstung
  • verstopfte oder undichte Wasserabläufe einschließlich der Rinnen am Balkon
  • Balkongitter rosten an der Anschlußstelle zum Beton
  • sternförmige verlaufende Risse um den Befestigungspunkt der Balkongitter auf der Balkonoberfläche

 

2. Vorgehensweise bei Bauwerksschäden

Bevor man sich mit den aufgetretenen Bauschäden befasst, sollte man sich allgemeine Angaben über das Bauwerk beschaffen. Bei den zuständigen Ämtern kann man Einsicht in die Bauakte nehmen.
Hier findet man Angaben über Gebäudeart, Bauweise, Baujahr, Lage des Bauwerkes, Abmessungen und ev. Besonderheiten.
Die wichtigste Handlung ist jedoch, bevor man ein Urteil abgegeben kann, sich ein objektives Bild vom Bauwerk zu verschaffen, und zwar durch eine intensive Besichtigung.
Als Vorteil erweist es sich, wenn man Bewohner des Objektes befragen kann. Sie können auf Schäden, Mängel und Schwachstellen hinweisen.

Der folgende gegliederte Ablauf sollte eingehalten werden, obwohl hierbei keine strenge Abgrenzung dieser einzelnen Arbeitsphasen möglich ist, vielfach tritt eine Überschneidung der einzelnen Phasen ein.

  • Schadensfeststellung, Schadenserfassung und Schadensbeschreibung
  • Ursachenermittlung
  • Bewerten des baulichen Zustandes
  • Festlegung der Maßnahmen zur Schadensbehebung

Bei der Aufnahme von Schäden müssen entsprechende Einordnungen vorgenommen werden, um anhand der Feststellung des Erscheinungsbildes die Zuordnung zum Schaden zu ermöglichen. Hilfreich ist es, den Schaden mit einer Skizze festzuhalten und zu dokumentieren. Um die Ursache des Schadens festzustellen gibt es verschiedene Methoden. Die Verfahren zur Ursachen-ermittlung reichen von der Beobachtung, Messung, Prüfung, Berechnung, bis hin zu experimentellen Verfahren.
Im Anschluß daran ist der bauliche Zustand zu beschreiben und zu bewerten, um daraus Maßnahmen für die Schadensbeseitigung abzuleiten.

Dachsanierung
Antworten auf einige der wichtigsten Fragen

 
1. Grundsätzliche Fragen
2. Dachsanierung oder Dacherneuerung?
3. Weshalb Dachsanierung?
4. Zuerst prüfen, dann sanieren!
5. Die wichtigsten Fragen zur Bauphysik
6. Die wichtigsten Fragen zur Konstruktion
7. Die wichtigsten materialspezifischen Punkte
8. Objektbezogene Sanierung – Keine Pauschalregelung
9. Verlegearten
10. Richtlinien – DIN/VOB und andere Bestimmungen
 

1. Grundsätzliche Fragen

Die Planung und Ausführung von Sanierungsmaßnahmen gestaltet sich oft sehr viel schwieriger als die von Neubauten, da immer im Bestand gebaut werden muß. Um nur ein Problem zu nennen: häufig sollen vorhandene alte Dachaufbauten aus wirtschaftlichen Gründen verbleiben.

 

 

2. Dachsanierung oder Dacherneuerung?

Für „Dachsanierung“ gibt es keine feststehende Definition. Betroffen sind in der Regel die Dachabdichtung und die von außen erreichbaren Anschlußpunkte. Entscheidend ist dabei, daß die alte Abdichtung verbleibt.

 

 

3. Weshalb Dachsanierung?

Es gibt viele Gründe für die Sanierung von Flachdächern. Sie lassen sich im wesentlichen in drei Bereiche gliedern:

3.1 Alterung

Die vorhandene Dachabdichtung hat durch natürliche Alterung das Ende ihrer Funktionsdauer erreicht. Mangelhafte Wartung kann diesen unvermeidbaren Alterungsprozeß wesentlich beschleunigen.

 

3.2 Mängel

Die vorhandene Dachabdichtung ist schadhaft oder schadensträchtig. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Planungsfehlern, Materialfehlern und Ausführungsfehlern. In aller Regel sind mehrere Ursachen gleichzeitig für den Schaden verantwortlich.

 

3.3 Sonstige Gründe

Nicht nur bei schadhaften Dachabdichtungen ist eine Dachsanierung angebracht. In vielen Fällen kann allein schon die Verbesserung des Wärmeschutzes und die damit verbundene Heizkostenersparnis eine Dachsanierung rechtfertigen, z.B. bei einer Nutzungsänderung des Gebäudes. Hinzu kommt der Einsatz leistungsfähiger Baustoffe, verbunden mit geringeren Wartungs- und Instandsetzungskosten.

 

 

 

4. Zuerst prüfen, dann sanieren!

Es gibt Jeder Sanierungsmaßnahme muß eine gründliche Überprüfung des vorhandenen Schichtaufbaus und der bauphysikalischen Gegebenheiten vorausgehen, denn der Zustand des vorhandenen Schichtenaufbaus ist entscheidend für die jeweils zu treffenden Sanierungsmaß-nahmen. Dazu gehört in erster Linie die genaue Ermittlung der Schadensursache. Zu berück-sichtigen ist dabei auch, ob die verbleibenden Schichten auch im sanierten Dach ihren Aufgaben noch voll gerecht werden können.

Bei der Überprüfung ist zu achten auf:

4.1 – bauphysikalische Aspekte
4.2 – konstruktive Aspekte
4.3 – materialspezifische Aspekte.

 

 

5. Die wichtigsten Fragen zur Bauphysik

5.1 – Ist eine Dampfsperrschicht vorhanden, bzw. ist sie ausreichend?

Eine Nutzungsänderung des Gebäudes, die eine höhere Innentemperatur und/oder eine höhere relative Luftfeuchtigkeit nach sich zieht, sowie eine nachträgliche Klimatisierung, haben häufig zur Folge, daß die vorhandene Dampfsperrschicht nicht mehr ausreicht.

 

5.2 – Ist die Wärmedämmschicht richtig bemessen oder ist sie eventuell durchfeuchtet?

Eine durchfeuchtete Wärmedämmung muß nicht automatisch eine Erneuerung erfordern. Die Durchfeuchtung erhöht zwar die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes, solange jedoch die Funktionsfähigkeit des Daches dadurch nicht gefährdet ist, ist das Abräumen nicht notwendig. Um die Austrocknung zu beschleunigen, hat sich der nachträgliche Einbau von Dachlüftern gut bewährt. Auch Austrocknungen sind möglich in Abhängigkeit des Feuchtegehaltes.

 

5.3 – Sind Wärmebrücken vorhanden

Spätestens bei einer Instandsetzung sollten diese beseitigt werden, z.B. an Attiken.

 

5.4 – Sind, beim nicht belüfteten Dach, Wärmedämmschichten unterhalb der Tragdecke vorhanden?

Wenn ja, so ist eine bauphysikalische Überprüfung des Dachaufbaues erforderlich, z.B. durch eine Diffusionsberechnung.

 

5.5 – Sind beim belüfteten Dach die Be- und Entlüftungsquerschnitte ausreichend?

Wenn nicht, sollten die Lüftungsquerschnitte vergrößert werden. Ist dies nicht möglich, sind objektbezogene Lösungen erforderlich.

 

 

 

6. Die wichtigsten Fragen zur Konstruktion

6.1 – Ist ein ausreichendes Gefälle vorhanden?

Wenn nicht, so besteht beispielsweise die Möglichkeit, eine Zusatzdämmung in Form einer Gefälledämmung aufzubringen.

 

6.2 – Ist der Wasserablauf gewährleistet?

Das bedeutet: Befinden sich die Dachabläufe tatsächlich an den tiefsten Punkten, und sind sie in der richtigen Höhenlage eingebaut?
Ist dies nicht der Fall, so bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Dachabläufe tiefer setzen
  • zusätzliche Dachabläufe jeweils an den Tiefpunkten des Daches setzen, einschließlich Ablaufstränge
  • zusätzliches Gefälle einbauen.

 

6.3 – Sind die Dachabläufe mindestens 50 cm von Aufkantungen und Einbauteilen entfernt?

Dieser Abstand ist notwendig, um einen einwandfreien Anschluß an die Dachabdichtung zu ermöglichen.

 

6.4 – Ist die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion ausreichend?

Ein Indiz für eine mangelhafte Tragfähigkeit können beispielsweise große Durchbiegungen sein. Holzschalungen können ihre Tragfähigkeit auch durch Verrottung eingebüßt haben. Eventuell Statiker einschalten.

 

6.5 – Entspricht die Tragdecke den aktuellen Regeln der Technik? Sind z.B. Randversteifungsbleche bei Stahlprofilblechen vorhanden?

 

6.6 – Entsprechen die Anschlußhöhen den heutigen Anforderungen der Fachdach- Richtlinien?

 

6.7 – Ist bei Dachabschlüssen die Abdichtung bis zur Außenkante der Aufkantung geführt und befestigt?

Das Hochziehen der Abdichtung bis auf die horizontale Attikakrone ist auch bei Attiken aus Sichtbeton notwendig. Besser ist noch das Herunterführen der Abdichtungsebene bis über eventuell vorhandene Attikarandbohlen auch an der Außenfassade.

 

6.8 – Sind die Dehnfugen-Ausbildungen aus der wasserführenden Ebene herausgeführt?

Durch Dehnfugen-Ausbildung entstehende Teilflächen müssen einzeln entwässert werden.

 

6.9 – Sind bei den Lichtkuppeln die erforderlichen Anschlußhöhen eingehalten?

Bei einer Zusatzdämmung ist es häufig erforderlich, die Lichtkuppeln höher zu setzen.

 

6.10 – Sind Dachabschottungen vorhanden?

Bei einer Instandsetzung sollte große Dachflächen in kleinere Einzelflächen unterteilt werden. Hierdurch kann im Schadensfall die defekte Dachfläche schneller bestimmt werden.

 

6.11 – Wie sieht der Dachrand aus?

Die Übergreifungslängen der Attikaabdeckung ist genau zu prüfen. Die Abstandsangaben der Richtlinien beziehen sich auf die Fassadenkonstruktion, nicht auf den Dachrandaufbau.

 

 

7. Die wichtigsten materialspezifischen Punkte

7.1 – Ist die Verträglichkeit zwischen dem vorhandenen Untergrund und der neu aufzubringenden Dachbahn gegeben?

Im Bedarfsfall sind entsprechende Trenn- und Schutzlagen erforderlich.

 

7.2 – Hat die vorhandene Dachabdichtung Wasser aufgenommen?

Bei Abdichtungen aus Bitumenbahnen ist z.B. zu prüfen:

  • ob Bahnen mit organischen Trägereinlagen wie beispielsweise R 500, R 333 vorhanden sind
  • inwieweit die Trägereinlagen möglicherweise Feuchtigkeit aufgenommen haben
  • oder ob sie sogar verrottet sind.

Da eine derart geschädigte Dachbahn nicht mehr in der Lage ist, die anfallenden Windlasten auf Dauer sicher weiterzuleiten, scheidet hier die verklebte Verlegung als mögliche Form der Sanierung aus. Hier ist ein kompletter Neuaufbau durchzuführen.

 

7.3 – Alte, verhärtete PVC-Dachbahnen sollten generell abgeräumt und einem Recyclingprozeß zugeführt werden.
7.4 – Wir wird die Lagesicherung gewährleistet?

Windsoglastberechnungen sollten auch bei niedrigen Gebäuden durchgeführt werden. Hiernach kann die Verankerung der Dachflächenabdichtung festgelegt werden.

 

 

8. Objektbezogene Sanierung – Keine Pauschalregelung

Alle zuvor aufgeführten Punkte, die sich sicherlich im Einzelfall noch ergänzen lassen, machen deutlich, daß es Pauschalregeln für die Flachdach-Sanierung nicht geben kann. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen müssen deshalb objektbezogen festgelegt werden.

Nutzen Sie dazu unser umfangreiche Serviceangebot.

9. Verlegearten

Beim Neubau kommen auch bei der Sanierung von Flachdächern folgende Verlegearten zur Anwendung:

  • lose Verlegung mit Auflast
  • verklebte Verlegung
  • mechanische Befestigung
  • kombinierte Systeme

Die Materialien können Folien, Bitumenschweißbahnen oder Flüssigkunststoffe sein. Die Materialwahl ist auf die Nutzung und die Lage des Objektes abzustimmen.

 

10. Richtlinien – DIN/VOB und andere Bestimmungen

  • Herstellerverarbeitungsvorschriften für die eingesetzten Materialien
  • Verdingungsverordnung für Bauleistungen, VOB
  • VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
  • VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
  • VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
  • Flachdachrichtlinien des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerkes
  • Richtlinien für Dachbegrünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
  • Empfehlungen des Geschäftsbereiches Dach- und Dichtungsbahnen (DUD) im Industrieverband Kunststoffe
  • Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung)
  • DIN 1055, Teil 4 Lastannahmen für Bauten; Verkehrslasten, Windlasten bei nicht schwingungsanfälligen Bauwerken.
  • Verfahren zur Untersuchung der Durchwurzelungsfestigkeit von Wurzelschutzbahnen bei Dachbegrünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung-Landschaftsbau e.V. (FLL-Verfahren)
  • DIN 18531
  • und div. Normen

Schimmelbildung in Wohnräumen

Gesünder Wohnen
(Leitfaden des Bundesumweltamtes)

Ursachensuche u. Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Wohnräumen
(Leitfaden des Bundesumweltamtes)

Mittel gegen Schimmel im Test – Was den Pilz killt
(Stiftung Warentest)