Sanierung und Erneuerung
Ältere Gebäude erfüllen im Bereich der Balkongeländereinbindungen oft nicht die Vorschriften DIN 1055 oder die erforderlichen Geländerhöhen.
Wohnungseigentümer oder Bauherren wechseln teilweise nur Geländer an den Balkonen aus, ohne die Balkonbodenflächen neu instand zu setzen.
Meist erfolgen jedoch Balkongeländer und Balkonbodeninstandsetzungsmaßnahmen zeitgleich.
Die vorhandenen, meist zu schwachen, oftmals sogar an Stirnseiten verankerten Balkongeländer werden demontiert und entsorgt. Danach erfolgt eine wartungs- und korrosionsfreie neue Balkongeländerkonstruktion aus Aluminium.
Die Füllungen sind hier zahlreich von verschiedenen Systemherstellern auszuwählen. Von Klarglas bis Metall sind alle Varianten denkbar.